Mit diesem Schnellcheck haben Sie die Möglichkeit, Ihre Arbeitsschutzorganisation zu überprüfen. Im ersten Teil werden die Schwerpunkte durch Beantwortung von 13 Fragen geprüft. Im zweiten Teil haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kontaktdaten zu hinterlassen sowie Dokumente, welche von uns speziell geprüft werden sollen, hochzuladen. Der dritte Teil enthält die Auswertung Ihrer Antworten und einige Tipps, mit denen Sie sofort loslegen können.
Thema organisiert - Super gemacht!
Achtung! Wenn Sie Mitarbeiter haben und diese nicht im Rahmen des "Unternehmermodels" selbst betreuen, müssen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit einbinden.
Achtung! Wenn Sie Mitarbeiter haben, müssen Sie die Fachkunde eines Arbeitsmediziners (Betriebsarzt) zur Gestaltung Ihrer Arbeitsplätze hinzuziehen.
Achtung! Sie müssen, gemeinsam mit einem Arbeitsmediziner, den Bedarf an Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen ermitteln und diese Untersuchungen entsprechend durchführen lassen.
Achtung! Für alle Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Gefahrstoffe muss eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorliegen. In der Gefährdungsbeurteilung sind die Gefahren zu ermitteln und Schutzmaßnahmen festzulegen.
Achtung! Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern ausschließlich sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Deshalb sind Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen.
Achtung! Um auch in Notfällen handlungsfähig zu sein, sind Sie verpflichtet, Regelungen für eventuelle Notfälle zu treffen. Dies geschieht im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und führt zu Alarmplänen, einer Brandschutzordnung oder Verhaltensanweisungen.
Achtung! Basierend auf den Ergebnissen Ihrer Gefährdungsbeurteilungen sind Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel, Gefahrstoffe und persönliche Schutzausrüstung zu erstellen und die Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen.
Achtung! Neue Mitarbeiter sind entsprechend der Gefährdungsbeurteilungen der sie betreffenden Arbeitsplätzen über die Gefahren und Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Diese Unterweisung ist inklusive Teilnahme zu dokumentieren.
Achtung! Wenn Sie in Ihren Gefährdungsbeurteilungen Gefahren ermittelt und Schutzmaßnahmen festgelegt haben, sind die betreffenden Mitarbeiter darüber zu unterweisen. Diese Unterweisung ist inklusive Teilnahme zu dokumentieren.
Achtung! Durchgeführte Unterweisungen sind mit: Thema Datum und Uhrzeit Teilnehmer Unterschrift aller Teilnehmer zu dokumentieren.
Achtung! Mitarbeiter, die besondere Tätigkeiten (Stapler-, Kran- oder Hubarbeitsbühnenfahrer, Prüfer, Brand- oder Gewässerschutzbeauftragte) übernehmen sollen, müssen dazu befähigt und beauftragt werden. Dies hat schriftlich zu erfolgen. Die Grundlagen für die Beauftragung sind zu dokumentieren (Zertifikate, Ausbildungsnachweise, ...).
Achtung! Alle prüfpflichtigen Arbeitsmittel sind entsprechend den in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Intervallen und Umfang zu prüfen. Die Prüfungen sind zu dokumentieren und es ist ratsam, immer die vergangenen 3 Prüfungen bzw. Jahre nachweisen zu können.
Achtung! Die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe sind in einem Gefahrstoffkataster zu erfassen. Dabei sollte das Kataster verschiedene Informationen, wie Name, Gefahrenmerkmale, Eigenschaften und Anforderungen an die Lagerung, enthalten. Weitere Informationen können ebenfalls hinzugefügt werden. Die Gefahrstoffe sind entsprechend des Umgangs im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen zu bewerten und es sind Schutzmaßnahmen festzulegen.
Wir hoffen, die Fragen haben Ihnen geholfen, den Stand der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen punktgenau einzuschätzen.
Um Sie bei der Umsetzung der Anforderungen in der Arbeitssicherheit bestmöglich unterstützen zu können, bitten wir Sie über unser Kontaktformular mit uns in Kontakt zu treten.
Wir werden Sie dann umgehend kontaktieren um bestmöglich auf Ihre Fragen eingehen zu können.
Sprechen Sie uns noch heute an. Wir finden die passende Lösung für Ihre individuelle Situation!